<!--[-->Befristete Beschäftigung von Ausländern in Land‑ und Forstwirtschaft (2014)<!--]-->
Befristete Beschäftigung von Ausländern in Land‑ und Forstwirtschaft (2014)
Verordnung vom 23.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 2 750 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Beschäftigungsbewilligungen dürfen bis zu sechs bzw. neun Monate gelten, dürfen jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014 enden. Sie gilt vom 3. Jänner 2014 bis zum 30. November 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2013XXV
Arbeitsrecht
Ausländischer Staatsangehöriger
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung legt ein Kontingent von 2 750 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft fest und verteilt diese auf die Bundesländer. Beschäftigungsbewilligungen dürfen bis zu sechs bzw. neun Monate gelten, dürfen jedoch nicht nach dem 31. Dezember 2014 enden. Sie gilt vom 3. Jänner 2014 bis zum 30. November 2014.

Schwerpunkte

  • Ein Gesamtkontingent von 2 750 befristeten Arbeitsplätzen für ausländische Arbeitskräfte in der Land‑ und Forstwirtschaft wird festgelegt.
  • Die Plätze werden auf die Bundesländer verteilt (z. B. Oberösterreich 1 050, Wien 60).
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.