Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 legt fest, dass im Jahr 2014 eine Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen erstellt wird. Sie definiert die zu erhebenden Merkmale, die Pflichten der Befragten und den Veröffentlichungstermin bis Ende 2015.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2013XXV
Statistik
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 legt fest, dass im Jahr 2014 eine Statistik über die Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen erstellt wird. Sie definiert die zu erhebenden Merkmale, die Pflichten der Befragten und den Veröffentlichungstermin bis Ende 2015.Schwerpunkte
- Die Bundesanstalt Statistik Österreich muss im Jahr 2014 Daten zur Arbeitsmarktsituation von Zuwanderern und ihren direkten Nachkommen erheben und auswerten.
- Erfasst werden acht Merkmale, darunter ausländischer Bildungsabschluss, Deutschkenntnisse und Hindernisse für den Arbeitsmarktzugang; Angaben zu Rasse, Religion oder sexueller Orientierung dürfen nicht erhoben werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.