Aufwertung der Bauern‑Sozialversicherung und Festlegung der Beamten‑Beitragsgrundlage 2014
Verordnung vom 23.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2014 neue Prozentsätze (Hundertsätze) in der Bauern‑Sozialversicherung fest und bestimmt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 530 €.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz12/23/2013XXV
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für 2014 neue Prozentsätze (Hundertsätze) in der Bauern‑Sozialversicherung fest und bestimmt die monatliche Höchstbeitragsgrundlage für Beamte auf 4 530 €.Schwerpunkte
- Der erste Hundertsatz wird für 2014 auf 17,80401 % festgesetzt.
- Der zweite Hundertsatz wird auf 19,78225 % festgelegt.
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