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Festlegung von Grenzübergangsstellen im Luftverkehr an der Außengrenze
Verordnung vom 23.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt sechs österreichische Flughäfen als offizielle Grenzübergangsstellen im Luftverkehr fest und bestimmt, dass sie das ganze Jahr über geöffnet sind.
Bundesministerium für Inneres12/23/2013XXV
Verkehr

Zusammenfassung

Die Verordnung legt sechs österreichische Flughäfen als offizielle Grenzübergangsstellen im Luftverkehr fest und bestimmt, dass sie das ganze Jahr über geöffnet sind.

Schwerpunkte

  • Sechs Flughäfen (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien‑Schwechat) werden als Grenzübergangsstellen im Luftverkehr festgelegt.
  • Die Grenzübergangsstellen umfassen das gesamte Grundstück des jeweiligen Flughafens.
Dokumente (PDFs)
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Mikl-Leitner Johanna, Mag. - 62

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