Zusammenfassung
Die Verordnung legt sechs österreichische Flughäfen als offizielle Grenzübergangsstellen im Luftverkehr fest und bestimmt, dass sie das ganze Jahr über geöffnet sind.Bundesministerium für Inneres12/23/2013XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt sechs österreichische Flughäfen als offizielle Grenzübergangsstellen im Luftverkehr fest und bestimmt, dass sie das ganze Jahr über geöffnet sind.Schwerpunkte
- Sechs Flughäfen (Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg, Wien‑Schwechat) werden als Grenzübergangsstellen im Luftverkehr festgelegt.
- Die Grenzübergangsstellen umfassen das gesamte Grundstück des jeweiligen Flughafens.
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