Übertragung von Grenzkontroll‑Zuständigkeiten auf Landespolizeidirektionen
Verordnung vom 23.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Verantwortung für Grenzkontrollen in Verkehrsmitteln auf die Landespolizeidirektionen, wenn internationale Abkommen keine konkrete Behörde benennen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2014 festgelegt.Bundesministerium für Inneres12/23/2013XXV
Sicherheit
Grenzkontrolle
Zusammenfassung
Die Verordnung überträgt die Verantwortung für Grenzkontrollen in Verkehrsmitteln auf die Landespolizeidirektionen, wenn internationale Abkommen keine konkrete Behörde benennen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2014 festgelegt.Schwerpunkte
- Die Zuständigkeit für Grenzkontrollen in Verkehrsmitteln wird den Landespolizeidirektionen übertragen, wenn internationale Abkommen keine konkrete österreichische Behörde benennen.
- Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wirkungsbereich der jeweiligen Landespolizeidirektion, über deren Gebiet der Reisende nach Österreich einreist.
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