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Übertragung von Grenzkontroll‑Zuständigkeiten auf Landespolizeidirektionen Verordnung vom 12/23/2013
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Bundesministerium für Inneres12/23/2013XXV
Sicherheit
Grenzkontrolle

Zusammenfassung

Die Verordnung überträgt die Verantwortung für Grenzkontrollen in Verkehrsmitteln auf die Landespolizeidirektionen, wenn internationale Abkommen keine konkrete Behörde benennen. Das Inkrafttreten ist für den 1. Jänner 2014 festgelegt.

Schwerpunkte

  • Die Zuständigkeit für Grenzkontrollen in Verkehrsmitteln wird den Landespolizeidirektionen übertragen, wenn internationale Abkommen keine konkrete österreichische Behörde benennen.
  • Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wirkungsbereich der jeweiligen Landespolizeidirektion, über deren Gebiet der Reisende nach Österreich einreist.
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