Tierversuchs‑Statistik‑Verordnung 2013 (TVSV 2013) – Erfassung und Meldung von Tierversuchen
Verordnung vom 23.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die jährliche statistische Erfassung von Tierversuchen, deren Meldung an die Bundesbehörden und Weiterleitung an die Europäische Kommission. Sie legt Fristen, Datenkategorien und Berichtspflichten fest.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung12/23/2013XXV
Gesundheit
Tierschutz
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Zusammenfassung
Die Verordnung regelt die jährliche statistische Erfassung von Tierversuchen, deren Meldung an die Bundesbehörden und Weiterleitung an die Europäische Kommission. Sie legt Fristen, Datenkategorien und Berichtspflichten fest.Schwerpunkte
- Jährlich bis zum 1. März müssen alle Verwender von Tierversuchen die statistischen Daten erfassen und bis zum 30. April an die zuständige Behörde übermitteln.
- Die zusammengefassten Jahresdaten sind bis zum 10. November jedes Jahres an die Europäische Kommission zu übermitteln.
Dokumente (PDFs)
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