Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) und zugehöriger Institutionen
Verordnung vom 23.12.2013Zusammenfassung
Die ELGA‑Verordnung führt die Elektronische Gesundheitsakte ein, definiert technische Standards, richtet Widerspruchstelle, Serviceline und Ombudsstelle ein und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit12/23/2013XXV
Gesundheit
Information und Informationsverarbeitung
Zusammenfassung
Die ELGA‑Verordnung führt die Elektronische Gesundheitsakte ein, definiert technische Standards, richtet Widerspruchstelle, Serviceline und Ombudsstelle ein und tritt am 1. Januar 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Einführung der Elektronischen Gesundheitsakte (ELGA) mit vier definierten Interoperabilitätsstufen, die den Grad der Standardisierung von Gesundheitsdaten festlegen.
- Einrichtung einer Widerspruchstelle, die Opt‑Out‑Erklärungen entgegennimmt, verarbeitet und bestätigt.
Dokumente (PDFs)
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