<!--[-->Gesundheitstelematik‑Verordnung 2013 – Regelungen für elektronische Gesundheitsdaten<!--]-->
Gesundheitstelematik‑Verordnung 2013 – Regelungen für elektronische Gesundheitsdaten
Verordnung vom 23.12.2013

Zusammenfassung

Die Gesundheitstelematikverordnung 2013 legt fest, welche Rollen Gesundheits‑Dienstleister bei der elektronischen Datenverarbeitung übernehmen dürfen, definiert Sicherheitsstandards und regelt die zentrale Speicherung von Anbieterinformationen im eHealth‑Verzeichnisdienst.
Bundesministerium für Gesundheit12/23/2013XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die Gesundheitstelematikverordnung 2013 legt fest, welche Rollen Gesundheits‑Dienstleister bei der elektronischen Datenverarbeitung übernehmen dürfen, definiert Sicherheitsstandards und regelt die zentrale Speicherung von Anbieterinformationen im eHealth‑Verzeichnisdienst.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert, welche Rollen Gesundheits‑Dienstleister bei der elektronischen Nutzung von Gesundheitsdaten übernehmen dürfen.
  • Ein Verfahren zur Aktualisierung des Rollenkatalogs wird festgelegt, damit neue Rollen beantragt und aufgenommen werden können.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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