Anpassung der Prüfungsgebühren für Anwälte, Notare und Gleichwertigkeitsprüfungen
Verordnung vom 27.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 507/2013 erhöht die Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Berufsverband
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung 507/2013 erhöht die Gebühren für Rechtsanwalts‑, Notariats‑ und Gleichwertigkeitsprüfungen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Die Absatzbezeichnung „(1)“ im § 1 wird aufgehoben.
- Der Betrag für die in Ziffer 1 genannte Prüfung wird von 120 € auf 132 € erhöht.
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