Einrichtung neuer Familiengerichtshilfen an fünf Standorten (Verordnung 2013/508)
Verordnung vom 27.12.2013Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ab dem 1. Jänner 2014 fünf neue Familiengerichtshilfen an den Standorten Fürstenfeld, Villach, Ried im Innkreis, Wels und Wörgl ein und legt fest, welche Bezirksgerichte von jeder Hilfe betreut werden.Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Justiz
Familienrecht
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung richtet ab dem 1. Jänner 2014 fünf neue Familiengerichtshilfen an den Standorten Fürstenfeld, Villach, Ried im Innkreis, Wels und Wörgl ein und legt fest, welche Bezirksgerichte von jeder Hilfe betreut werden.Schwerpunkte
- Ab dem 1. Jänner 2014 werden an fünf neuen Standorten Familiengerichtshilfen eingerichtet: Fürstenfeld, Villach, Ried im Innkreis, Wels und Wörgl.
- Jede Familiengerichtshilfe betreut festgelegte Bezirksgerichte; zum Beispiel die Hilfe in Fürstenfeld versorgt Bad Radkersburg (bis 30. Juni 2014), Feldbach, Fürstenfeld, Gleisdorf (bis 30. Juni 2014) und Weiz.
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