<!--[-->Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (2013)<!--]-->
Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (2013)
Verordnung vom 08.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen die monatlichen Entgelte fest (472,50 €, 675 € bzw. 945 €) und regelt zusätzlich einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Überstunden von über 18‑jährigen Lehrlingen werden nach einer bestehenden Gehaltstafel berechnet. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2013.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/8/2013XXIV
Ausbildungsbeihilfe

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen die monatlichen Entgelte fest (472,50 €, 675 € bzw. 945 €) und regelt zusätzlich einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Überstunden von über 18‑jährigen Lehrlingen werden nach einer bestehenden Gehaltstafel berechnet. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2013.

Schwerpunkte

  • Festlegung der monatlichen Lehrlingsentschädigung: 472,50 € im 1. Lehrjahr, 675 € im 2. Lehrjahr und 945 € im 3. Lehrjahr.
  • Alle Lehrlinge erhalten einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, fällig am 1. Juni.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.