Festsetzung der Lehrlingsentschädigung für Kraftfahrzeugverleihunternehmungen (2013)
Verordnung vom 08.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen die monatlichen Entgelte fest (472,50 €, 675 € bzw. 945 €) und regelt zusätzlich einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Überstunden von über 18‑jährigen Lehrlingen werden nach einer bestehenden Gehaltstafel berechnet. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/8/2013XXIV
Ausbildungsbeihilfe
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für Lehrlinge in Kraftfahrzeugverleihunternehmen die monatlichen Entgelte fest (472,50 €, 675 € bzw. 945 €) und regelt zusätzlich einen jährlichen Urlaubszuschuss sowie eine Weihnachtsremuneration. Überstunden von über 18‑jährigen Lehrlingen werden nach einer bestehenden Gehaltstafel berechnet. Inkrafttreten ist der 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Festlegung der monatlichen Lehrlingsentschädigung: 472,50 € im 1. Lehrjahr, 675 € im 2. Lehrjahr und 945 € im 3. Lehrjahr.
- Alle Lehrlinge erhalten einmal im Jahr einen Urlaubszuschuss in Höhe einer Monatsvergütung, fällig am 1. Juni.
Dokumente (PDFs)
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