<!--[-->Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in lang dauernden Verfahren (2009‑2010)<!--]-->
Gesonderte Pauschalvergütung für Rechtsanwält*innen in lang dauernden Verfahren (2009‑2010)
Verordnung vom 27.12.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2009 92 474,12 € und für das Jahr 2010 1 151 167,55 € als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Finanzwesen
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt fest, dass der Bund für das Jahr 2009 92 474,12 € und für das Jahr 2010 1 151 167,55 € als Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte zahlt, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.

Schwerpunkte

  • Der Bund zahlt eine gesonderte Pauschalvergütung an Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die in überdurchschnittlich langen Verfahren tätig waren.
  • Die Vergütung gilt für Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte, die nach § 45 RAO bestellt wurden.
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