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Grundbuchsgebührenverordnung – Regelungen zur Wertermittlung und Gebührenermäßigung
Verordnung vom 27.12.2013

Zusammenfassung

Die Grundbuchsgebührenverordnung legt fest, wie der Wert eines einzutragenden Rechts zu ermitteln ist, welche Nachweise dafür nötig sind und wie reduzierte Bemessungsgrundlagen sowie Befreiungen von Gebühren beantragt werden können.
Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals

Zusammenfassung

Die Grundbuchsgebührenverordnung legt fest, wie der Wert eines einzutragenden Rechts zu ermitteln ist, welche Nachweise dafür nötig sind und wie reduzierte Bemessungsgrundlagen sowie Befreiungen von Gebühren beantragt werden können.

Schwerpunkte

  • Der Wert des einzutragenden Rechts muss, mit wenigen Ausnahmen, bei der Eingabe im Grundbuchsystem angegeben und beziffert werden.
  • Zur Bescheinigung des Rechtswertes können Urkunden, Preislisten, Mietspiegel oder Fotos herangezogen werden; bei Unklarheiten dürfen weitere Nachweise verlangt werden.
Dokumente (PDFs)
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