Grundbuchsgebührenverordnung – Regelungen zur Wertermittlung und Gebührenermäßigung
Verordnung vom 27.12.2013Zusammenfassung
Die Grundbuchsgebührenverordnung legt fest, wie der Wert eines einzutragenden Rechts zu ermitteln ist, welche Nachweise dafür nötig sind und wie reduzierte Bemessungsgrundlagen sowie Befreiungen von Gebühren beantragt werden können.Bundesministerium für Justiz12/27/2013XXV
Verwaltungsrecht
Verwaltung und Entlohnung des Personals
Zusammenfassung
Die Grundbuchsgebührenverordnung legt fest, wie der Wert eines einzutragenden Rechts zu ermitteln ist, welche Nachweise dafür nötig sind und wie reduzierte Bemessungsgrundlagen sowie Befreiungen von Gebühren beantragt werden können.Schwerpunkte
- Der Wert des einzutragenden Rechts muss, mit wenigen Ausnahmen, bei der Eingabe im Grundbuchsystem angegeben und beziffert werden.
- Zur Bescheinigung des Rechtswertes können Urkunden, Preislisten, Mietspiegel oder Fotos herangezogen werden; bei Unklarheiten dürfen weitere Nachweise verlangt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.