Änderung der MZV: Erweiterte Meldungs- und Berichtspflichten im Milchsektor
Verordnung vom 11.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung 52/2013 ändert die Milchsektor‑Zusammenschlüsse‑Verordnung, indem sie neue Meldepflichten für Erzeugerorganisationen einführt, die Entgegennahme von Benachrichtigungen regelt und zusätzliche Berichtspflichten über Rohmilchmengen festlegt.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/11/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung 52/2013 ändert die Milchsektor‑Zusammenschlüsse‑Verordnung, indem sie neue Meldepflichten für Erzeugerorganisationen einführt, die Entgegennahme von Benachrichtigungen regelt und zusätzliche Berichtspflichten über Rohmilchmengen festlegt.Schwerpunkte
- Anerkannte Erzeugerorganisationen und ihre Verbände müssen dem Bundesminister vor Beginn von Vertragsverhandlungen schriftlich melden, welche Mengen sie voraussichtlich handeln wollen, und entsprechende Nachweise beifügen.
- In § 2 Abs. 2 wird eine neue Ziffer 5a eingefügt, die regelt, dass Benachrichtigungen über geplante Vertragsverhandlungen entgegen genommen werden müssen.
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