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Änderung der MZV: Erweiterte Meldungs- und Berichtspflichten im Milchsektor
Verordnung vom 11.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung 52/2013 ändert die Milchsektor‑Zusammenschlüsse‑Verordnung, indem sie neue Meldepflichten für Erzeugerorganisationen einführt, die Entgegennahme von Benachrichtigungen regelt und zusätzliche Berichtspflichten über Rohmilchmengen festlegt.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/11/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung 52/2013 ändert die Milchsektor‑Zusammenschlüsse‑Verordnung, indem sie neue Meldepflichten für Erzeugerorganisationen einführt, die Entgegennahme von Benachrichtigungen regelt und zusätzliche Berichtspflichten über Rohmilchmengen festlegt.

Schwerpunkte

  • Anerkannte Erzeugerorganisationen und ihre Verbände müssen dem Bundesminister vor Beginn von Vertragsverhandlungen schriftlich melden, welche Mengen sie voraussichtlich handeln wollen, und entsprechende Nachweise beifügen.
  • In § 2 Abs. 2 wird eine neue Ziffer 5a eingefügt, die regelt, dass Benachrichtigungen über geplante Vertragsverhandlungen entgegen genommen werden müssen.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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