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Zusätzliche Mutter‑ und Milchkuh‑Prämien 2012
Verordnung vom 11.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 legt zusätzliche finanzielle Unterstützungen für die Milchvieh‑Industrie im Jahr 2012 fest: 30 € pro Mutterkuh/Kalbin und eine Gesamtbeihilfe von 1,67 Mio. € für die Milchkuh‑Prämie.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft2/11/2013XXIV
Finanzwesen
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 legt zusätzliche finanzielle Unterstützungen für die Milchvieh‑Industrie im Jahr 2012 fest: 30 € pro Mutterkuh/Kalbin und eine Gesamtbeihilfe von 1,67 Mio. € für die Milchkuh‑Prämie.

Schwerpunkte

  • Jeder Landwirt, der im Jahr 2012 eine Mutterkuh oder ein Kalb fördert, erhält zusätzlich 30 € als Mutterkuh‑Prämie.
  • Die Gesamtausgaben für die Mutterkuh‑Prämie dürfen 6 141 000 € nicht überschreiten; wird das Limit überschritten, wird die Prämie anteilig gekürzt.
Dokumente (PDFs)
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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