Heimarbeitstarif für Be‑ und Verarbeitung chemischer Erzeugnisse (ab 01.01.2013)
Verordnung vom 11.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die chemische Erzeugnisse bearbeiten oder verpacken. Sie definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag, einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2013.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/11/2013XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen einheitlichen Tarif für Heimarbeiter/innen fest, die chemische Erzeugnisse bearbeiten oder verpacken. Sie definiert Stückentgelte nach dem Kollektivvertrag, einen zusätzlichen Zuschlag von 10 % und gilt für ganz Österreich ab dem 1. Jänner 2013.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt im gesamten Bundesgebiet für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge geregelt.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag des chemischen Gewerbes berechnet, wobei in Lohnstufe 3 ein Stundenlohn von 7,32 € zugrunde liegt.
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