Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung: Sie fügt neue meldepflichtige Seuchen samt betroffenen Arten hinzu und definiert seuchenfreie Zonen mit einer Liste von zehn Beispielbetrieben.Bundesministerium für Gesundheit2/15/2013XXIV
Umwelt
Gesundheit
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei
Zusammenfassung
Die Verordnung erweitert die Aquakultur‑Seuchenverordnung: Sie fügt neue meldepflichtige Seuchen samt betroffenen Arten hinzu und definiert seuchenfreie Zonen mit einer Liste von zehn Beispielbetrieben.Schwerpunkte
- Die Verordnung erweitert Anhang 1 der Aquakultur‑Seuchenverordnung um zahlreiche neue meldepflichtige Seuchen und die jeweils betroffenen Arten von Fischen, Weichtieren und Krebstieren.
- Anhang 6 wird um eine Liste von zehn österreichischen Fischzuchtbetrieben ergänzt, die als Referenz für die Festlegung seuchenfreier Kompartimente dienen.
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