Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, legt neue Justizbankkonten fest, streicht mehrere Paragraphen und ergänzt Hinweise zu IBAN/BIC sowie zur Gebühreneinzugsermächtigung.Bundesministerium für Justiz2/15/2013XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2013 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, legt neue Justizbankkonten fest, streicht mehrere Paragraphen und ergänzt Hinweise zu IBAN/BIC sowie zur Gebühreneinzugsermächtigung.Schwerpunkte
- In der Promulgationsklausel wird der Verweis von § 4 Abs. 5 auf § 4 Abs. 6 korrigiert.
- Ein neuer Paragraph 1 definiert die Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und der Österreichischen Postsparkasse, inklusive IBAN und BIC.
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