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Änderung der Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung (AEV) 2013
Verordnung vom 15.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, legt neue Justizbankkonten fest, streicht mehrere Paragraphen und ergänzt Hinweise zu IBAN/BIC sowie zur Gebühreneinzugsermächtigung.
Bundesministerium für Justiz2/15/2013XXIV
Finanzwesen
Verwaltungsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ändert die Abbuchungs‑ und Einziehungsverordnung, legt neue Justizbankkonten fest, streicht mehrere Paragraphen und ergänzt Hinweise zu IBAN/BIC sowie zur Gebühreneinzugsermächtigung.

Schwerpunkte

  • In der Promulgationsklausel wird der Verweis von § 4 Abs. 5 auf § 4 Abs. 6 korrigiert.
  • Ein neuer Paragraph 1 definiert die Justizkonten bei der BAWAG P.S.K. und der Österreichischen Postsparkasse, inklusive IBAN und BIC.
Dokumente (PDFs)
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

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6 - Steiermark



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