Einführung einer Abschnitts‑bezogenen Geschwindigkeitsüberwachung auf der A‑8 (Aistersheim‑Weibern)
Verordnung vom 22.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf zwei Streckenabschnitten der A‑8 zwischen Aistersheim und Weibern eine automatische Geschwindigkeitsmessung ein und hebt die frühere Messstreckenverordnung von 2012 auf.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie2/22/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung führt auf zwei Streckenabschnitten der A‑8 zwischen Aistersheim und Weibern eine automatische Geschwindigkeitsmessung ein und hebt die frühere Messstreckenverordnung von 2012 auf.Schwerpunkte
- Auf den beiden angegebenen Streckenabschnitten der A‑8 wird die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit mit einer bildgebenden technischen Einrichtung gemessen.
- Der Beginn und das Ende jeder Messstrecke müssen öffentlich angekündigt werden, damit die Verkehrsteilnehmer über den Messbereich informiert sind.
Dokumente (PDFs)
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