Aufhebung der Verordnung über Höchstgehalte von Mykotoxinen bei Lebensmitteln
Verordnung vom 25.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Februar 2013 hebt die seit 1986 geltende Regelung über Höchstgehalte von Mykotoxinen in Lebensmitteln auf und basiert auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittel‑Sicherheits‑Gesetzes.Bundesministerium für Gesundheit2/25/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel
Zusammenfassung
Die Verordnung vom 25. Februar 2013 hebt die seit 1986 geltende Regelung über Höchstgehalte von Mykotoxinen in Lebensmitteln auf und basiert auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittel‑Sicherheits‑Gesetzes.Schwerpunkte
- Die neue Verordnung hebt die alte Regelung von 1986 über Höchstgehalte von Mykotoxinen bei Lebensmitteln auf.
- Damit entfällt die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Mykotoxin‑Konzentrationen in Nahrungsmitteln.
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