<!--[-->Aufhebung der Verordnung über Höchstgehalte von Mykotoxinen bei Lebensmitteln<!--]-->
Aufhebung der Verordnung über Höchstgehalte von Mykotoxinen bei Lebensmitteln
Verordnung vom 25.02.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2013 hebt die seit 1986 geltende Regelung über Höchstgehalte von Mykotoxinen in Lebensmitteln auf und basiert auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittel‑Sicherheits‑Gesetzes.
Bundesministerium für Gesundheit2/25/2013XXIV
Agrarerzeugnisse und Lebensmittel

Zusammenfassung

Die Verordnung vom 25. Februar 2013 hebt die seit 1986 geltende Regelung über Höchstgehalte von Mykotoxinen in Lebensmitteln auf und basiert auf § 6 Abs. 1 des Lebensmittel‑Sicherheits‑Gesetzes.

Schwerpunkte

  • Die neue Verordnung hebt die alte Regelung von 1986 über Höchstgehalte von Mykotoxinen bei Lebensmitteln auf.
  • Damit entfällt die gesetzlich festgelegte Obergrenze für Mykotoxin‑Konzentrationen in Nahrungsmitteln.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.