Befugnisse der zum Auslandseinsatz nach Mali entsendeten Personen (EUTM Mali‑Verordnung)
Verordnung vom 27.02.2013Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Aufgaben und Befugnisse österreichischer Personen, die im Rahmen der EU‑Trainingsmission in Mali eingesetzt werden. Sie definiert, welche Daten verarbeitet werden dürfen, erlaubt das Einholen von Auskünften, den Einsatz von Zwangsgewalt und bindet die Maßnahmen an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport2/27/2013XXIV
Verteidigung
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt Aufgaben und Befugnisse österreichischer Personen, die im Rahmen der EU‑Trainingsmission in Mali eingesetzt werden. Sie definiert, welche Daten verarbeitet werden dürfen, erlaubt das Einholen von Auskünften, den Einsatz von Zwangsgewalt und bindet die Maßnahmen an das Prinzip der Verhältnismäßigkeit.Schwerpunkte
- Die zum Einsatz nach Mali entsandten Personen beraten, unterstützen und bilden die malischen Streitkräfte aus, basierend auf dem EU‑Beschluss 2013/34/GASP.
- Für die Aufgabenerfüllung dürfen notwendige personenbezogene Daten, auch sensible Daten, verarbeitet und an nationale sowie internationale Bedarfsträger übermittelt werden.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.