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Festsetzung von Hundertsätzen für Kaufkraftausgleichszulagen im Ausland (März 2013)
Verordnung vom 04.03.2013

Zusammenfassung

Die 69. Verordnung legt für März 2013 für zahlreiche Auslandsdienstorte Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte verwendet werden.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten3/4/2013XXIV
Finanzwesen
Personalverwaltung
Öffentlicher Dienst

Zusammenfassung

Die 69. Verordnung legt für März 2013 für zahlreiche Auslandsdienstorte Hundertsätze fest, die zur Berechnung der Kaufkraftausgleichszulage für österreichische Bundesbeamte verwendet werden.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung beruft sich auf § 21b Abs. 2 und 3 Gehaltsgesetz, die dem Minister die Befugnis geben, die Hundertsätze festzulegen.
  • Die festgesetzten Hundertsätze werden zur Berechnung der Zulage nach § 21b Abs. 1 Gehaltsgesetz herangezogen.
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