Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Betrieb der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals. Sie legt technische Standards, Authentifizierungsverfahren und Vorgaben für die Datenübermittlung fest, um einen sicheren und einheitlichen Zugriff zu gewährleisten.Bundesministerium für Finanzen3/11/2013XXIV
Öffentliche Verwaltung
Informations- und Kommunikationstechnologie
Zusammenfassung
Die Verordnung regelt den Betrieb der Transparenzdatenbank und des Transparenzportals. Sie legt technische Standards, Authentifizierungsverfahren und Vorgaben für die Datenübermittlung fest, um einen sicheren und einheitlichen Zugriff zu gewährleisten.Schwerpunkte
- Die elektronische Kommunikation über das Transparenzportal muss dem Stand der Technik entsprechen; hierzu gehören das Portalverbundprotokoll, Sicherheitsklassen, Schnittstellenbeschreibungen und starke Verschlüsselungsalgorithmen.
- Leistungsempfänger, potenzielle Leistungsempfänger und Leistungsverpflichtete müssen sich über das Transparenzportal nach dem E‑Government‑Gesetz bzw. FinanzOnline authentifizieren, bevor sie Daten abfragen können.
Dokumente (PDFs)
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