Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann und unter welchen technischen Bedingungen mobile Maschinen in Luftreinhaltungsgebieten eingesetzt werden dürfen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/20/2013XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Die Verordnung legt fest, wann und unter welchen technischen Bedingungen mobile Maschinen in Luftreinhaltungsgebieten eingesetzt werden dürfen.Schwerpunkte
- Der Einsatz mobiler Geräte ist in IG‑L‑Sanierungsgebieten nur zwischen dem 1. Oktober und dem 31. März erlaubt, wenn die Emissionswerte zuvor überschritten wurden.
- Nur Motoren, die nach den EU‑Richtlinien 97/68/EG bzw. 2000/25/EG typgenehmigt sind, dürfen eingesetzt werden; je nach Leistung gelten gestaffelte Einsatztermine.
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