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Schuldenbremsenverordnung – Regeln zur Berechnung des strukturellen Haushaltssaldos
Verordnung vom 22.03.2013

Zusammenfassung

Die Schuldenbremsenverordnung legt fest, wie der strukturelle Haushaltssaldo des Bundes zu berechnen ist und führt ein Kontrollkonto ein, das jährliche Abweichungen erfasst. Sie definiert zentrale Begriffe wie Einmal‑ bzw. befristete Maßnahmen und den Konjunktureffekt.
Bundesministerium für Finanzen3/22/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Schuldenbremsenverordnung legt fest, wie der strukturelle Haushaltssaldo des Bundes zu berechnen ist und führt ein Kontrollkonto ein, das jährliche Abweichungen erfasst. Sie definiert zentrale Begriffe wie Einmal‑ bzw. befristete Maßnahmen und den Konjunktureffekt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung definiert den strukturellen Haushaltssaldo und legt fest, dass er als konjunkturbereinigter Saldo ohne einmalige oder befristete Maßnahmen zu berechnen ist.
  • Der Konjunktureffekt wird aus der Differenz zwischen realem und potenziellem BIP multipliziert mit der Budgetsensibilität ermittelt.
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