Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 auf den Autobahnen A12, A13 und A4 zeitweise Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t fest, wenn das Ziel Italien bzw. Deutschland ist, und definiert zahlreiche Ausnahmen für unverzichtbare Lieferungen.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie3/22/2013XXIV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für das Jahr 2013 auf den Autobahnen A12, A13 und A4 zeitweise Fahrverbote für Lastkraftfahrzeuge über 7,5 t fest, wenn das Ziel Italien bzw. Deutschland ist, und definiert zahlreiche Ausnahmen für unverzichtbare Lieferungen.Schwerpunkte
- Auf definierten Strecken (A12, A13, A4) gelten zu festgelegten Zeitfenstern Fahrverbote für Lkw über 7,5 t, wenn das Ziel Italien bzw. Deutschland ist.
- Ausnahmen von den Fahrverboten gelten für unverzichtbare Lieferungen (z. B. Viehzucht, Tankstellen, Katastrophenhilfe) und für militärische Transporte ausländischer Truppen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.