<!--[-->Änderung der Lohnkontenverordnung 2006: Ergänzung von Pauschbetrag‑ und Werkverkehrsangaben<!--]-->
Änderung der Lohnkontenverordnung 2006: Ergänzung von Pauschbetrag‑ und Werkverkehrsangaben
Verordnung vom 26.03.2013

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt die Lohnkontenverordnung 2006 um neue Angaben zu Pauschbeträgen, Pendlereuros und Werkverkehrsmonaten, um steuerrelevante Daten im Lohnkonto genauer zu erfassen.
Bundesministerium für Finanzen3/26/2013XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2013 ergänzt die Lohnkontenverordnung 2006 um neue Angaben zu Pauschbeträgen, Pendlereuros und Werkverkehrsmonaten, um steuerrelevante Daten im Lohnkonto genauer zu erfassen.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung verlangt künftig die Angabe des Pauschbetrags nach § 16 Abs. 1 Z 6 und des Pendlereuros nach § 33 Abs. 5 Z 4 im Lohnkonto.
  • Sie legt fest, dass die Kalendermonate, in denen ein Arbeitnehmer im Werkverkehr befördert wird und die Monate, in denen ein arbeitgeberspezifisches Fahrzeug für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bereitsteht, im Lohnkonto erfasst werden müssen.
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