Sprengmittelkennzeichnungsverordnung 2013 – eindeutige Kennzeichnung von Schuss‑ und Sprengmitteln
Verordnung vom 26.03.2013Zusammenfassung
Die Sprengmittelkennzeichnungsverordnung legt fest, dass alle Schuss‑ und Sprengmittel eindeutig gekennzeichnet werden müssen – mit Herstellername, AT‑Kennzeichen, Produktions‑Code, Produkt‑Code und einem maschinenlesbaren Strich‑ oder Matrixcode – und regelt, wie die Kennzeichnung anzubringen ist.Bundesministerium für Inneres3/26/2013XXIV
Verwaltungsrecht
öffentliche Sicherheit
Zusammenfassung
Die Sprengmittelkennzeichnungsverordnung legt fest, dass alle Schuss‑ und Sprengmittel eindeutig gekennzeichnet werden müssen – mit Herstellername, AT‑Kennzeichen, Produktions‑Code, Produkt‑Code und einem maschinenlesbaren Strich‑ oder Matrixcode – und regelt, wie die Kennzeichnung anzubringen ist.Schwerpunkte
- Einführung einer eindeutigen Kennzeichnung, die Herstellername, das Länderkürzel AT, einen dreistelligen Produktionsstätten‑Code, den Produktcode mit logistischen Angaben und einen maschinell lesbaren Strich‑ oder Matrixcode umfasst.
- Die Kennzeichnung muss deutlich lesbar auf dem Produkt angebracht oder dauerhaft fixiert werden; bei sehr kleinen Gegenständen dürfen Name und Produktcode weggelassen werden.
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