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Zulassung von FH‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium
Verordnung vom 29.03.2013

Zusammenfassung

Die 87. Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen bzw. der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können; sie trat am 29. März 2013 in Kraft.
Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/29/2013XXIV
Hochschulausbildung

Zusammenfassung

Die 87. Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen bzw. der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können; sie trat am 29. März 2013 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
  • Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
Dokumente (PDFs)
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Töchterle Karlheinz, Dr.

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7 - Tirol



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