Zusammenfassung
Die 87. Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen bzw. der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können; sie trat am 29. März 2013 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung3/29/2013XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Die 87. Verordnung legt fest, welche Fachhochschul‑Masterabsolvent*innen zum Doktoratsstudium der technischen bzw. der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen werden können; sie trat am 29. März 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der technischen Wissenschaften zugelassen zu werden.
- Absolvent*innen von ausgewählten Fachhochschul‑Masterstudiengängen erhalten das Recht, zum Doktoratsstudium der Sozial‑ und Wirtschaftswissenschaften zugelassen zu werden.
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