Kundmachung: Hinterlegung der Ratifikations‑/Beitrittsurkunden zum Übereinkommen gegen nuklearen Terrorismus
Verordnung vom 22.12.2014Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 22. Dezember 2014 gibt bekannt, dass Indonesien, Jemen, Portugal und San Marino ihre Ratifikations‑ bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen hinterlegt haben; Indonesien und Jemen verzichten auf Art. 23 Abs. 1, und Indonesien betont die Nichtunterstützung von Kernwaffeneinsatz nach Art. 4.Bundesministerium für Europa, Integration und Äußeres12/22/2014XXV
Verwaltungsrecht
internationale Beziehungen
Zusammenfassung
Die Kundmachung vom 22. Dezember 2014 gibt bekannt, dass Indonesien, Jemen, Portugal und San Marino ihre Ratifikations‑ bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen hinterlegt haben; Indonesien und Jemen verzichten auf Art. 23 Abs. 1, und Indonesien betont die Nichtunterstützung von Kernwaffeneinsatz nach Art. 4.Schwerpunkte
- Am 22. Dezember 2014 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht, dass Indonesien, Jemen, Portugal und San Marino ihre Ratifikations‑ bzw. Beitrittsurkunden zum Internationalen Übereinkommen zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen hinterlegt haben.
- Indonesien und Jemen erklärten, dass sie sich nicht an Art. 23 Abs. 1 des Übereinkommens binden wollen.
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