Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse
Verordnung vom 22.01.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,52 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %, wirksam seit 1. Jänner 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz1/22/2014XXV
Arbeit
Soziales
Wirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse fest. Sie definiert den Geltungsbereich, das Entgelt nach dem Kollektivvertrag (Stundenlohn 7,52 €) und einen zusätzlichen Zuschlag von 10 %, wirksam seit 1. Jänner 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und bezieht sich ausschließlich auf die Be‑ und Verarbeitung sowie Verpackung chemischer Erzeugnisse, sofern diese Tätigkeit nicht bereits durch einen anderen Heimarbeitsvertrag geregelt ist.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag für das chemische Gewerbe berechnet, wobei die Lohnstufe 3 mit einem Stundenlohn von 7,52 € zugrunde gelegt wird.
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