Ergänzung der Arbeitsruhe‑Verordnung: Besuchsvermittlung im Familiengericht
Verordnung vom 06.05.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 28, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/6/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 28, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.Schwerpunkte
- Die Verordnung fügt im Abschnitt XVI die neue Ziffer 28 hinzu, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.
- Ziffer 28 umfasst fünf Teilaufgaben (a‑e), die von der Vorbereitung persönlicher Kontakte bis zur Anleitung bei Übergaben reichen.
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