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Ergänzung der Arbeitsruhe‑Verordnung: Besuchsvermittlung im Familiengericht
Verordnung vom 06.05.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 28, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/6/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 ergänzt die Arbeitsruhegesetz‑Verordnung um Ziffer 28, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung fügt im Abschnitt XVI die neue Ziffer 28 hinzu, die Besuchsvermittlung und Erhebungen im Rahmen der Familiengerichtshilfe regelt.
  • Ziffer 28 umfasst fünf Teilaufgaben (a‑e), die von der Vorbereitung persönlicher Kontakte bis zur Anleitung bei Übergaben reichen.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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