Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die DVO 2008 um neue Definitionen, legt einen neuen Paragraphen für teerhaltigen Straßenaufbruch fest und aktualisiert zahlreiche Norm‑ und EU‑Verweisungen.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/13/2014XXV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die DVO 2008 um neue Definitionen, legt einen neuen Paragraphen für teerhaltigen Straßenaufbruch fest und aktualisiert zahlreiche Norm‑ und EU‑Verweisungen.Schwerpunkte
- Der Begriff "Abfallcharge" wird definiert: Eine bestimmte Menge Abfall, die als Ganzes untersucht und bewertet wird.
- Der Begriff "Abfallstrom" wird eingeführt – ein Abfall, der aus einem definierten Prozess regelmäßig entsteht und eine gleichbleibende Qualität hat.
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