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Krankentransport und Anstaltspflege für Anspruchsberechtigte
Verordnung vom 22.05.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Preise für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Personen fest, die Anspruch auf diese Leistungen haben. Sie tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung aus dem Jahr 2011.
Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport5/22/2014XXV
Gesundheit
Militärische Aufgaben
Verwaltungsorganisation

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einheitliche Preise für den Krankentransport und die Anstaltspflege von Personen fest, die Anspruch auf diese Leistungen haben. Sie tritt am 1. Juli 2014 in Kraft und ersetzt die frühere Regelung aus dem Jahr 2011.

Schwerpunkte

  • Die Verordnung legt einheitliche Kostensätze für den Krankentransport mit Heer‑Fahrzeugen (1,64 € pro Kilometer) und Hubschraubern (nach Flugstunde) fest.
  • Für einen Primäreinzeltransport wird ein Pauschalbetrag von 5.417,60 € und für einen Primärdoppeltransport 2.708,80 € pro Person festgesetzt.
Dokumente (PDFs)
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Klug Gerald, Mag.

SPÖ


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