Änderung der Schiffsausrüstungsverordnung – EU‑Konformität und Übergangsfrist
Verordnung vom 22.05.2014Zusammenfassung
Die Verordnung 113/2014 ändert die Schiffsausrüstungsverordnung, definiert „Ausrüstung“ nach EU‑Richtlinien und legt ein Inkrafttreten am 4. Dezember 2014 mit einer zweijährigen Übergangsfrist fest.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie5/22/2014XXV
Verkehr
Zusammenfassung
Die Verordnung 113/2014 ändert die Schiffsausrüstungsverordnung, definiert „Ausrüstung“ nach EU‑Richtlinien und legt ein Inkrafttreten am 4. Dezember 2014 mit einer zweijährigen Übergangsfrist fest.Schwerpunkte
- Die Verordnung definiert den Begriff „Ausrüstung“ nach den EU‑Richtlinien 96/98/EG und 2013/52/EU.
- Das Inkrafttreten ist auf den 4. Dezember 2014 festgelegt.
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