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Leistungs‑ und Förderungsstipendien‑Verordnung 2014
Verordnung vom 26.05.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von rund 9,65 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Studienjahr 2013/14 fest, verteilt es nach Hochschulabschlusszahlen und hebt die vorherige Stipendien‑Verordnung von 2012/13 auf.
Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft5/26/2014XXV
Bildung
Finanzwesen

Zusammenfassung

Die Verordnung legt das Budget von rund 9,65 Mio. € für Leistungs‑ und Förderungsstipendien im Studienjahr 2013/14 fest, verteilt es nach Hochschulabschlusszahlen und hebt die vorherige Stipendien‑Verordnung von 2012/13 auf.

Schwerpunkte

  • Die rechtliche Grundlage der Verordnung ist § 58 Abs. 2, § 64 und § 76 Abs. 2 des Studienförderungsgesetzes 1992.
  • Für das Kalenderjahr 2014 stehen insgesamt 9 646 619,93 Euro an Budgetmitteln für Leistungs‑ und Förderungsstipendien zur Verfügung.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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