Verordnung zur Satzungs-Erklärung des Kollektivvertrages für private Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen in Vorarlberg
Verordnung vom 30.05.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung und gibt ihm damit verbindliche Wirkung im gesamten Bundesland.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz5/30/2014XXV
Gesundheit
Arbeitsrecht
Sozialversicherung
Betriebsverfassung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 erklärt den Kollektivvertrag für Angestellte in privaten Sozial‑ und Gesundheitsorganisationen Vorarlbergs zur Satzung und gibt ihm damit verbindliche Wirkung im gesamten Bundesland.Schwerpunkte
- Der Geltungsbereich umfasst private Anbieter sozialer und gesundheitlicher Dienste in Vorarlberg, jedoch nicht öffentliche Einrichtungen, Heilbade‑, Kur‑ und Krankenanstalten, Rettungs‑ und Sanitätsdienste sowie private Kindergärten und ähnliche Betreuungseinrichtungen.
- Alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber im genannten Fachbereich sowie deren Beschäftigte und Lehrlinge, die nicht bereits durch einen anderen gültigen Kollektivvertrag abgedeckt sind, fallen unter die Satzung.
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