Änderung der Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung – Ausnahmen für Metalllieferungen
Verordnung vom 03.06.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung: Sie definiert Ausnahmen für bestimmte Metalllieferungen und erlaubt bei Rechnungen unter 5 000 €, dass der Lieferant die Steuerschuld behält. Die Regelung gilt nur für Umsätze nach dem 31. Dezember 2013.Bundesministerium für Finanzen6/3/2014XXV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 ergänzt die Umsatzsteuer‑Betrugsbekämpfungsverordnung: Sie definiert Ausnahmen für bestimmte Metalllieferungen und erlaubt bei Rechnungen unter 5 000 €, dass der Lieferant die Steuerschuld behält. Die Regelung gilt nur für Umsätze nach dem 31. Dezember 2013.Schwerpunkte
- Für bestimmte Metalllieferungen (nach den genannten KN‑Positionen) entfällt die Pflicht, die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu übertragen.
- Liegt das Entgelt der Lieferung unter 5 000 €, kann der Lieferant auf die Steuerschuld‑Verlagerung verzichten; dann bleibt er Steuerschuldner.
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