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Einrichtung von Familiengerichtshilfen in Österreich (2014)
Verordnung vom 03.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 richtet an 19 österreichischen Standorten Familiengerichtshilfen ein, die jeweils mehrere Bezirksgerichte betreuen und ab dem 1. Juli 2014 gelten.
Bundesministerium für Justiz6/3/2014XXV
Familie
Gerichtswesen
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Die Verordnung von 2014 richtet an 19 österreichischen Standorten Familiengerichtshilfen ein, die jeweils mehrere Bezirksgerichte betreuen und ab dem 1. Juli 2014 gelten.

Schwerpunkte

  • Ab dem 1. Juli 2014 wird die Familiengerichtshilfe an 19 ausgewählten Standorten im ganzen Bundesgebiet eingerichtet.
  • Jeder Standort übernimmt die Betreuung einer festgelegten Gruppe von Bezirksgerichten, sodass Familien in der jeweiligen Region wohnortnahe Hilfe erhalten.
Dokumente (PDFs)
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