Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 richtet an 19 österreichischen Standorten Familiengerichtshilfen ein, die jeweils mehrere Bezirksgerichte betreuen und ab dem 1. Juli 2014 gelten.Bundesministerium für Justiz6/3/2014XXV
Familie
Gerichtswesen
Sozialpolitik
Öffentliche Verwaltung
Zusammenfassung
Die Verordnung von 2014 richtet an 19 österreichischen Standorten Familiengerichtshilfen ein, die jeweils mehrere Bezirksgerichte betreuen und ab dem 1. Juli 2014 gelten.Schwerpunkte
- Ab dem 1. Juli 2014 wird die Familiengerichtshilfe an 19 ausgewählten Standorten im ganzen Bundesgebiet eingerichtet.
- Jeder Standort übernimmt die Betreuung einer festgelegten Gruppe von Bezirksgerichten, sodass Familien in der jeweiligen Region wohnortnahe Hilfe erhalten.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.