Heimarbeitstarif für Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren
Verordnung vom 05.06.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Lohnsätze nach einem bestehenden Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Unkostenzuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. April 2014 in Kraft.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren fest. Sie bestimmt Lohnsätze nach einem bestehenden Kollektivvertrag, fügt einen 10 %‑Unkostenzuschlag hinzu und regelt Urlaub‑ sowie Weihnachtszuschüsse. Der Tarif gilt in ganz Österreich und tritt am 1. April 2014 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das Kuvertieren, Adressieren, Adjustieren und Verpacken von Waren im gesamten Bundesgebiet Österreichs.
- Die Stückentgelte werden nach dem Kollektivvertrag vom 7. März 2014 für bestimmte Branchen berechnet, wobei ein Stundenlohn von 6,98 € zugrunde liegt.
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