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Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren – Stücklohn €7,67 + 10 % Zuschlag
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren in Heimarbeit einen Stücklohn fest, der auf einem Stundenlohn von 7,67 € basiert, und sieht einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % vor. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014 für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren in Heimarbeit einen Stücklohn fest, der auf einem Stundenlohn von 7,67 € basiert, und sieht einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % vor. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014 für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.

Schwerpunkte

  • Die Regelung gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
  • Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 7,67 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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