Heimarbeitstarif für Korb‑ und Bastwaren – Stücklohn €7,67 + 10 % Zuschlag
Verordnung vom 05.06.2014Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren in Heimarbeit einen Stücklohn fest, der auf einem Stundenlohn von 7,67 € basiert, und sieht einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % vor. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014 für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt für die Herstellung und Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren in Heimarbeit einen Stücklohn fest, der auf einem Stundenlohn von 7,67 € basiert, und sieht einen zusätzlichen Heimarbeitszuschlag von 10 % vor. Sie gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014 für alle Auftraggeber, die Heimarbeiter/innen beschäftigen.Schwerpunkte
- Die Regelung gilt im gesamten Bundesgebiet für alle Aufträge zur Herstellung oder Bearbeitung von Korb‑ und Bastwaren, sofern diese nicht bereits durch andere Heimarbeitsverträge abgedeckt sind.
- Die Stückentgelte werden anhand eines Stundenlohns von 7,67 € berechnet.
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