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Heimarbeits‑Tarif für Drechslerholzwaren
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,67 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,67 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.

Schwerpunkte

  • Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Arbeitnehmerorganisation einen Heimarbeitstarif zu erlassen.
  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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