Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,67 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Produktion und Bearbeitung von Drechsler‑ und sonstigen Holzwaren fest: ein Stundenlohn von 7,67 €, zuzüglich 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.Schwerpunkte
- Das Bundeseinigungsamt ist befugt, auf Antrag einer kollektivvertragsfähigen Arbeitnehmerorganisation einen Heimarbeitstarif zu erlassen.
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich.
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