Änderung der Altfahrzeugeverordnung zur Umsetzung der EU‑Richtlinie zu gefährlichen Stoffen
Verordnung vom 24.01.2014Zusammenfassung
Die Verordnung von 24. Jänner 2014 passt die Altfahrzeugeverordnung an die EU‑Richtlinie 2013/28/EU zu gefährlichen Stoffen in Fahrzeugen an. Sie ändert §§13 und 14, fügt ein neues Ziffer 9 ein und legt mit Anlage 2 konkrete Grenzwerte und Ausnahmen fest; das Inkrafttreten erfolgt am 25‑01‑2014.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft1/24/2014XXV
Abfallwirtschaft
Zusammenfassung
Die Verordnung von 24. Jänner 2014 passt die Altfahrzeugeverordnung an die EU‑Richtlinie 2013/28/EU zu gefährlichen Stoffen in Fahrzeugen an. Sie ändert §§13 und 14, fügt ein neues Ziffer 9 ein und legt mit Anlage 2 konkrete Grenzwerte und Ausnahmen fest; das Inkrafttreten erfolgt am 25‑01‑2014.Schwerpunkte
- Die Verordnung setzt die EU‑Richtlinie zu gefährlichen Stoffen in Kraftfahrzeugen in nationales Recht um.
- In § 13 wird das Wort „und“ korrigiert und eine neue Ziffer 9 eingefügt, die auf die EU‑Richtlinie verweist.
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