Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung fest: Stundenlohn 7,67 €, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Spielwarenherstellung fest: Stundenlohn 7,67 €, 10 % Zuschlag, gültig in ganz Österreich ab 1. Mai 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle Auftraggeberinnen und -geber, die Heimarbeiter/innen in der Spielwarenherstellung beschäftigen.
- Die Stückentgelte werden mit einem Stundenlohn von 7,67 € berechnet.
Dokumente (PDFs)
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