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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren (1. Mai 2014)
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 7,94 €, einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 7,94 €, einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und für alle Auftraggeber*innen, die Kunststoffwaren im Home‑Office produzieren lassen.
  • Die Grundvergütung beträgt einen Stundenlohn von 7,94 €.
Dokumente (PDFs)
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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