Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 7,94 €, einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung und Bearbeitung von Kunststoffwaren fest. Sie definiert einen Stundenlohn von 7,94 €, einen 10 %igen Heimarbeitszuschlag sowie Urlaub‑ und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt österreichweit ab dem 1. Mai 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreichs und für alle Auftraggeber*innen, die Kunststoffwaren im Home‑Office produzieren lassen.
- Die Grundvergütung beträgt einen Stundenlohn von 7,94 €.
Dokumente (PDFs)
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