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Heimarbeitstarif für Kunststoffwaren in Niederösterreich (ab 01.05.2014)
Verordnung vom 05.06.2014

Zusammenfassung

Die Verordnung 132/2014 legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren in Niederösterreich fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,13 €, einen 10‑%‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse und gilt ab dem 1. Mai 2014.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik

Zusammenfassung

Die Verordnung 132/2014 legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren in Niederösterreich fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,13 €, einen 10‑%‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse und gilt ab dem 1. Mai 2014.

Schwerpunkte

  • Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Niederösterreich, Bezirk Gmünd, und fachlich nur für die Herstellung von bestimmten Kunststoffbehältern, Pumpen und Portionierern.
  • Der Mindeststundenlohn für in Heimarbeit Beschäftigte beträgt 6,13 € pro Stunde.
Dokumente (PDFs)
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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