Zusammenfassung
Die Verordnung 132/2014 legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren in Niederösterreich fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,13 €, einen 10‑%‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse und gilt ab dem 1. Mai 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung 132/2014 legt einen Heimarbeitstarif für die Herstellung von Kunststoffwaren in Niederösterreich fest. Sie bestimmt einen Mindeststundenlohn von 6,13 €, einen 10‑%‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse und gilt ab dem 1. Mai 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt räumlich nur für das Bundesland Niederösterreich, Bezirk Gmünd, und fachlich nur für die Herstellung von bestimmten Kunststoffbehältern, Pumpen und Portionierern.
- Der Mindeststundenlohn für in Heimarbeit Beschäftigte beträgt 6,13 € pro Stunde.
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