Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: unterschiedliche Stundenlöhne für qualifizierte (7,82 €) und nicht‑qualifizierte (6,68 €) Tätigkeiten, ein 10 %‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2014.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz6/5/2014XXV
Arbeitsrecht
Sozialpolitik
Zusammenfassung
Die Verordnung legt einen Heimarbeitstarif für kunstgewerbliche Arbeiten fest: unterschiedliche Stundenlöhne für qualifizierte (7,82 €) und nicht‑qualifizierte (6,68 €) Tätigkeiten, ein 10 %‑Zuschlag, sowie Urlaub- und Weihnachtszuschüsse von je vier Wochenlöhnen. Der Tarif gilt in ganz Österreich ab dem 1. Mai 2014.Schwerpunkte
- Der Tarif gilt für das gesamte Bundesgebiet Österreich und für alle kunstgewerblichen Artikel, sowohl qualifiziert als auch nicht qualifiziert.
- Für qualifizierte Arbeiten wird ein Stundenlohn von 7,82 € zugrunde gelegt; für nicht qualifizierte Arbeiten beträgt der Stundenlohn 6,68 €.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Rechtsinformationssystem des Bundes bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag im RIS ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.