Verordnung zur Ausbildung von Pharmazeutisch‑kaufmännischen Assistent*innen
Verordnung vom 06.06.2014Zusammenfassung
Die 2014 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum pharmazeutisch‑kaufmännischen Assistenten und legt das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte sowie den Ablauf der Lehrabschlussprüfung fest.Bundesministerium für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft6/6/2014XXV
Pharma
Gesundheit
Berufsausbildung
Zusammenfassung
Die 2014 erlassene Verordnung regelt die dreijährige Ausbildung zum pharmazeutisch‑kaufmännischen Assistenten und legt das Berufsprofil, die Ausbildungsinhalte sowie den Ablauf der Lehrabschlussprüfung fest.Schwerpunkte
- Der Lehrberuf Pharmazeutisch‑kaufmännische Assistenz wird mit einer dreijährigen Ausbildungsdauer festgelegt.
- Ausgebildete PKA‑Lehrlinge sollen nach Abschluss Warenwirtschaft, Kundenberatung und die Unterstützung von Apothekern bei pharmazeutischen Tätigkeiten selbständig ausführen können.
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