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Organvigilanz‑Verordnung – Regelungen für Meldungen an Eurotransplant
Verordnung vom 12.06.2014

Zusammenfassung

Die OVVO regelt, welche Informationen über Spender, Organe und schwerwiegende Zwischenfälle an Eurotransplant zu melden sind, um die Rückverfolgbarkeit und Patientensicherheit zu verbessern.
Bundesministerium für Gesundheit6/12/2014XXV
Gesundheit

Zusammenfassung

Die OVVO regelt, welche Informationen über Spender, Organe und schwerwiegende Zwischenfälle an Eurotransplant zu melden sind, um die Rückverfolgbarkeit und Patientensicherheit zu verbessern.

Schwerpunkte

  • Entnahmeeinheiten müssen der Stiftung Eurotransplant International detaillierte Informationen zur Charakterisierung von Spendern und Organen unverzüglich übermitteln.
  • Für die Rückverfolgbarkeit sind Entnahmeeinheiten verpflichtet, Organ‑Spezifikation, nationale Spender‑Identifikationsnummer, Entnahmedatum und Kontaktdaten zu melden.
Dokumente (PDFs)
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Stöger Alois, diplômé

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4 - Oberösterreich


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