<!--[-->Änderung der Österreichischen Arzneitaxe 2014<!--]-->
Änderung der Österreichischen Arzneitaxe 2014
Verordnung vom 12.06.2014

Zusammenfassung

Die 142. Verordnung vom 12. Juni 2014 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preise für viele Arzneimittel fest, ändert einige Bezeichnungen, nimmt neue Produkte auf und streicht andere. Die neue Preisliste gilt ab dem 1. Juli 2014.
Bundesministerium für Gesundheit6/12/2014XXV
Apotheke
Gesundheit

Zusammenfassung

Die 142. Verordnung vom 12. Juni 2014 ändert die Österreichische Arzneitaxe: Sie fügt einen neuen Absatz ein, legt neue Preise für viele Arzneimittel fest, ändert einige Bezeichnungen, nimmt neue Produkte auf und streicht andere. Die neue Preisliste gilt ab dem 1. Juli 2014.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Absatz 46 wird nach § 11 Abs. 45 eingefügt, der festlegt, dass die neue Anlage B mit den geänderten Preisansätzen am 1. Juli 2014 in Kraft tritt.
  • Die Preise für zahlreiche Arzneimittel und Gefäße werden in der Anlage B neu festgelegt – z. B. Acetylsalicylsäure (krist.) 127 Cent pro Gramm, Magnesiumsulfat‑Heptahydrat 6 Cent pro Gramm usw.
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Stöger Alois, diplômé

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